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1. Geltungsbereich 

1.1.  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der BEYOND.ONE GmbH (im Folgenden „BEYOND“) und dem Kunden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, BEYOND hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn BEYOND Leistungen in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

1.2.  Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

2. Vertragsschluss 

 

2.1.  Soweit nicht anders angegeben, kann ein von BEYOND unterbreitetes Angebot durch den Kunden binnen einer Woche in Textform angenommen werden.

2.2.  Sämtliche zwischen BEYOND und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser AGB vollständig schriftlich niedergelegt. Die Mitarbeiter von BEYOND sind nicht befugt, mündlich davon abweichende Vereinbarungen zu treffen.

 

3. Briefing 

 

3.1. Die vereinbarten Leistungen werden durch Besprechungen mit dem Kunden (nachfolgend kurz „Briefing“) inhaltlich konkretisiert und abgestimmt. Erfolgt das Briefing mündlich, wird BEYOND innerhalb von drei Werktagen nach der Besprechung ein Protokoll hierüber erstellen. Das von BEYOND gefertigte Protokoll wird als kaufmännisches Bestätigungsschreiben angesehen, dessen Inhalt für die Vertragsparteien verbindlich wird, sofern der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach Zugang des Protokolls widerspricht. 

 

4. Preise 

 

4.1.  Der Kunde hat für die vertragsgegenständlichen Leistungen die jeweils vereinbarte Vergütung zu entrichten.

4.2.  Die von BEYOND ausgewiesenen Preise sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen, soweit diese anfällt.

4.3.  Dem konkreten Angebot von BEYOND vorgeschaltete Kostenvoranschläge und Kostenkalkulationen sind nicht verbindlich. Eine Überschreitung des dem jeweiligen Angebot zugrunde liegenden Kostenvoranschlages von bis zu 10% gilt vom Kunden bereits jetzt als genehmigt. Überschreitungen der vorläufigen Kostenkalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Kunden angezeigt. 

4.4. Etwaige vom Angebot nicht ausdrücklich umfasste zusätzliche Leistungen, die auf Veranlassung des Kunden oder in Abstimmung mit diesem von BEYOND erbracht werden, sind gesondert nach Aufwand zu vergüten. 

4.5. Im Falle von Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen auf Veranlassung des Kunden ist BEYOND berechtigt, die verbundenen Mehrkosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. 

4.6. Soweit nach der Vertragsvereinbarung Personalkosten nach Zeitaufwand abgerechnet werden, erhebt BEYOND für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Zuschlag in Höhe von 50 %.

4.7. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung hat der Kunde BEYOND Fremd- und Nebenkosten sowie sonstige von BEYOND zum Zwecke der Vertragsdurchführung getätigte oder sich als notwendige Folge der Auftragsausführung ergebende Aufwendungen und Kosten in jeweils nachgewiesener Höhe zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Reisekosten, verauslagte Kosten für Fremdleistungen Dritter im Sinne von Ziff. 7.2 sowie sonstige Auslagen (z.B. Künstlersozialabgaben sowie GEMA-Gebühren, soweit diese anfallen). 

 

5. Zahlungsbedingungen 

 

5.1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung sind Rechnungsforderungen spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt durch den Kunden zu begleichen. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verpflichtet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der BEYOND wegen Verzuges bleiben unberührt. 

5.2. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen des Kunden aufgrund von Mängeln, die sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben wie die Rechnungsforderungen von BEYOND. 

 

6. Leistung und Höhere Gewalt 

 

6.1. Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen bestimmt sich nach den Angaben der BEYOND in dem von dem Kunden angenommenen Angebot einschließlich etwaiger Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen. 

6.2. Die Einhaltung vereinbarter Leistungs- und Lieferfristen durch BEYOND setzt die ordnungsgemäße und rechtszeitige Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß Ziff. 10 voraus. 

 

6.3.  Die Leistungserbringung erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.

6.4.  Wird die Leistungserbringung der BEYOND durch bei Vertragsschluss unvorhergesehene, nicht im Einflussbereich der BEYOND liegende Ereignisse wie behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe oder unzumutbare Witterungsbedingungen behindert, so ist BEYOND für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit und berechtigt den Leistungszeitpunkt um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. BEYOND wird den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung über den Eintritt der Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unterrichten. Ist infolge der Dauer der Behinderung ein Festhalten am Vertrag für eine der Parteien nicht mehr zumutbar, so ist diese berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

7. Beauftragung Dritter 

 

7.1.  BEYOND ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen selbst oder durch von ihr eingesetzte Erfüllungsgehilfen zu erbringen.

7.2.  Soweit für die Produktion von Werbemitteln neben der von BEYOND geschuldeten Leistung die Beauftragung Dritter (z.B. Fotografen, Produzenten, Schauspieler oder Modells) erforderlich ist, erfolgt deren Beauftragung vorbehaltlich abweichender Vereinbarung durch den Kunden selbst. BEYOND übernimmt die Beauftragung nur, sofern und soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung im Namen und für Rechnung des Kunden. Sollte BEYOND für die Leistungen des Dritten in Vorleistung gegangen sein, hat der Kunde BEYOND die verauslagten Kosten auf Aufforderung unverzüglich zu erstatten.

7.3.  Sofern BEYOND nicht zum eigenen Leistungsumfang gehörende Fremdleistungen für den Kunden in Auftrag gibt, gelten die jeweiligen Auftragnehmer nicht als Erfüllungsgehilfen von BEYOND. Für die Auswahl und Beauftragung der beauftragten Dritten erhält BEYOND in einem solchen Fall eine Handling-Fee in Höhe von 10 % des jeweiligen Auftragswertes.

 

8. Kündigung des Vertrages 

 

8.1. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes weniger als 15 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, so steht BEYOND ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zu, jedoch unter Anrechnung der Aufwendungen, die BEYOND durch die Vertragsbeendigung erspart hat sowie der Einnahmen, die BEYOND durch anderweitigen Einsatz ihrer Leistungen und Materialien erzielt oder deren Erzielung BEYOND treuwidrig unterlässt. BEYOND ist in diesem Fall berechtigt, die Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Erklärung des Kunden pauschal wie folgt zu berechnen: 

• ab 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn 30 % der vereinbarten Nettovergütung; 

• ab 5 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn 50 % der vereinbarten Nettovergütung; 

• ab 3 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn 95 % der vereinbarten Nettovergütung. 

BEYOND ist berechtigt, nachzuweisen, dass bei Zugrundelegung der in Satz 1 genannten Kriterien ein höherer Anspruch besteht als die vorstehende Pauschale. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass BEYOND hiernach ein wesentlich niedrigerer Betrag zusteht als die geforderte Pauschale. 

8.2. Erklärt der Kunde die Kündigung spätestens 15 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, so ist er verpflichtet, BEYOND etwaige bereits erbrachten Leistungen und getätigten Aufwendungen zu vergüten. 

8.3. Das Recht jeder Partei, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 

8.4. Jede Kündigung bedarf der Textform. 

 

9. Eigentumsvorbehalt 

 

9.1. Alle von BEYOND im Rahmen des Vertrages an den Kunden zu übereignenden Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche der BEYOND gegen den Kunden aus der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung Eigentum von BEYOND. Der Kunde ist ohne Zustimmung von BEYOND nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden, zu veräußern oder diese zur Sicherheit an Dritte zu übereignen. 

9.2. BEYOND verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt BEYOND. 

 

10. Mitwirkungspflichten des Kunden 

 

10.1.Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Erbringung der von BEYOND geschuldeten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erbringen. 

10.2.Sollte BEYOND aufgrund unrichtiger, unvollständiger, nicht rechtzeitiger oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden Arbeiten erneut vornehmen müssen oder sollte sich die Fertigstellung des Auftrages hierdurch verzögern, so trägt der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand. 

 

11. Materialien und Gegenstände des Kunden 

 

11.1.Der Kunde ist verpflichtet, etwaige von ihm beizubringende Materialien und Gegenstände rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

11.2. Die BEYOND ist nicht verpflichtet, eine Versicherung für vom Kunden beigebrachte Materialien und Gegenstände abzuschließen. Es obliegt dem Kunden, für einen von ihm für erforderlich erachteten Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Eine Pflicht zur Verwahrung von Gegenständen und Materialien des Kunden trifft BEYOND nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit BEYOND eine Pflichtverletzung zur Last zu legen ist, haftet BEYOND für den Verlust oder die Beschädigung vom Kunden beigebrachter Materialien und Gegenständen lediglich nach Maßgabe der Haftungsregelung unter Ziff. 14.

 

11.3.Der Kunde gewährleistet, dass die BEYOND für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien hinsichtlich etwaiger Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstiger Rechte Dritter geprüft wurden und er bzw. BEYOND insoweit zur Nutzung berechtigt ist. Soweit BEYOND wegen der Verletzung solcher Rechte Dritter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, BEYOND von sämtlichen hieraus entstehenden Schäden, Aufwendungen und sonstigen Kosten umfassend freizustellen, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten. Die Freistellung erfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung. 

 

12. Gewährleistung 

 

12.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und etwaige erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber BEYOND anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, aber später zu Tage treten, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat in Textform zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt der Vertragsgegenstand als mangelfrei geliefert. Gewährleistungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, BEYOND hätte dem Kunden den Mangel arglistig verschwiegen. 

 

12.2.Im Falle eines Mangels hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung, die nach Wahl von BEYOND durch Nachbesserung oder Neuherstellung erfolgt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird diese durch BEYOND verweigert oder ist sie unmöglich oder unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den Voraussetzungen der Ziff. 10. 

12.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Abweichend hiervon gilt für 

Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund schuldhafter Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit die gesetzliche Gewährleistungsfrist. 

 

13. Rechtliche Zulässigkeit und Schutzfähigkeit 

 

13.1.Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von BEYOND nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. 

13.2.BEYOND haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. BEYOND ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt BEYOND von Ansprüchen Dritter frei, wenn BEYOND auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. BEYOND haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. BEYOND haftet auch nicht für die rechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 

 

14. Haftung 

 

14.1.Unbeschadet der Regelung unter Ziff. 13 haftet BEYOND dem Kunden nur dann auf Schadensersatz, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der BEYOND, ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Beruht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit, so ist die Haftung der BEYOND auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

14.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit sowie die aufgrund zwingender Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

14.3.Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist die Haftung der BEYOND ausgeschlossen. 

14.4.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend, wenn der Kunde anstelle eines 

Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung einen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend macht. 

 

15. Nutzungsrechte, Herausgabe von Rohdaten 

 

15.1.Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den vom Kunden beauftragten Leistungen für die vereinbarte Nutzungsdauer und den vereinbarten Nutzungsumfang. Bei fehlender Vereinbarung erfüllt BEYOND ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung sowie Weiterübertragung und Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BEYOND. 

15.2.Gehören Programmiertätigkeiten zum Leistungsumfang, so verbleiben der Quellcode und die Dokumentation – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall – bei BEYOND.

 

15.3.Der Kunde kann eine Herausgabe von Rohdaten, Bilddateien, Quelldateien, Druckvorlagen und/oder Layouts nur dann verlangen, wenn dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist und die Herausgabe gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde. Eine solche ausdrückliche Vereinbarung erfordert zudem Regelungen über die Rechts- und Sachmängelhaftung sowie den Umfang der Nutzungsrechtseinräumung. Ansonsten besteht kein Recht des Kunden auf Herausgabe. 

 

16. Rechte Dritter 

 

16.1.Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen von BEYOND Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z.B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird BEYOND die Rechte und Zustimmungen der Dritten im Namen und für Rechnung des Kunden einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Kunden. 

16.2. BEYOND übernimmt keine über die Verpflichtung unter Ziff. 16.1 hinausgehende Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen. 

 

17. Registrierung von Schutzrechten, Domains, Social- Media-Accounts 

 

17.1.Die Beauftragung einer Registrierung von Schutzrechten, wie Marken, Domains und Social- 

Media-Accounts, für von BEYOND erstellte Namen, Logos und sonstigen schutzfähigen Gestaltungen, erfordert jeweils eine gesonderte Vereinbarung. 

17.2. Soweit BEYOND bei der Erstellung der schutzfähigen Gestaltungen nicht mitgewirkt hat, erfolgt eine vom Kunden beauftragte Registrierung von Schutzrechten durch BEYOND ausschließlich im Namen und im Auftrag des Kunden. BEYOND wird insoweit lediglich als Vermittler tätig. Weder BEYOND noch ihr Provider hat auf die Domainvergabe Einfluss. Der Kunde kann von einer Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die entsprechende Organisation bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens BEYOND ausgeschlossen. BEYOND übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb einer Domain vergebenen Subdomains. Vielmehr versichert der Kunde, dass er mit der Bestellung des Domainnamens nicht wissentlich ein Warenzeichen einer fremden Firma bzw. Markenrechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die BEYOND von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen BEYOND wegen der Verletzung solcher Rechte stellen, es sei denn der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten. 

17.3.BEYOND ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von eigenen Schutzrechtsanmeldungen zu machen. 

 

18. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe 

 

18.1. Der Kunde ist verpflichtet, etwa bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von BEYOND erfüllt, hat der Kunde BEYOND die verauslagten Zahlungen zu ersetzen (vgl. vorstehend Ziffer 4.7). Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine natürliche Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. 

 

19. Präsentationen und Geheimhaltung 

 

19.1. Sofern es nach einer Präsentation von BEYOND nicht zur Auftragserteilung kommt, verbleiben alle bis dahin erbrachten Leistungen (insbesondere die präsentierten Entwürfe, Werke, Ideen und Konzepte) im Eigentum von BEYOND. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle ihm anlässlich bzw. zum Zwecke der Präsentation übergebenen Unterlagen und Materialien unverzüglich an BEYOND zurückzugeben oder unwiderruflich zu löschen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen und Materialien und/ oder sonstige von BEYOND erbrachte Leistungen – gleich welcher Art – zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden. BEYOND bleibt es – vorbehaltlich der Einhaltung bestehender Geheimhaltungsverpflichtungen – unbenommen, die präsentierten Arbeitsergebnisse für andere Projekte und Kunden zu verwenden. 

19.2.Nutzen der Kunde oder mit dessen Einverständnis handelnde Dritte die von BEYOND für die Präsentation erbrachten Arbeitsergebnisse, z.B. indem diese veröffentlicht und/oder vervielfältigt werden, so ist der Kunde zur Zahlung der Vergütung nach Maßgabe des von BEYOND für die betreffende Leistung unterbreiteten Angebots oder in Ermangelung eines solchen zur Zahlung der marktüblichen Vergütung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 

19.3.Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen, die dem Kunden durch BEYOND im Rahmen der Anbahnung des Vertrages oder während seiner Durchführung zu Angebots- oder Abstimmungszwecken zugänglich gemacht oder überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung der BEYOND zugänglich gemacht werden. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Unterlagen unverzüglich an BEYOND zurückzugeben. 

 

20. Nennung und Eigenwerbung 

 

20.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der von BEYOND erbrachten Leistungen BEYOND in branchenüblicher Weise namentlich zu nennen. Bei Weitergabe der Leistungen an Dritte mit Zustimmung von BEYOND wird der Kunde diesen die Nennungsverpflichtung auferlegen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen hat die Nennung bei Videoproduktionen der BEYOND im Vor- oder Nachspann mit der Angabe „Produziert von der BEYOND Moving Content GmbH“ zu erfolgen. Im Falle der Konzeptentwicklung durch die BEYOND lautet Angabe „Nach einem Konzept der BEYOND Moving Content GmbH“. Bei Entwicklung einer Kampagne erfolgt die Nennung durch die Angabe „Kampagnenführende Agentur: Beyond One“. 

20.2.Die BEYOND ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu nennen und die erbrachten Leistungen für Zwecke der Eigenwerbung der BEYOND und ihrer Gesellschafter umfassend zu nutzen und zu diesem Zweck zu bearbeiten, beispielsweise in Werbespots im Internet, in Präsentationen oder in Showreels. 

 

21. Datensicherung 

 

21.1.Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an BEYOND sendet, Sicherheitskopien zu erstellen und diese so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist. 

21.2.Soweit BEYOND eine lokale Datensicherung für eigene Zwecke erstellt, erwächst daraus kein Rechtsanspruch des Kunden auf eine ordnungsgemäße Durchführung oder Herausgabe der Daten. Eine solche eigene Datensicherung von BEYOND wird regelmäßig nach Beendigung der Arbeiten umgehend gelöscht. 

21.3.Eine entgeltliche Datensicherung durch BEYOND bei einem externen Anbieter und/oder für einen bestimmten Zeitraum bedarf einer gesonderten Beauftragung durch den Kunden. 

 

22. Rechtswahl und Gerichtsstand 

 

22.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

 

22.2.Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von BEYOND. Für Klagen des Kunden gilt dieser Gerichtsstand ausschließlich. BEYOND ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben. 

 

Stand: Januar 2023

AGB

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